Volksbegehren Bürgerrundfunk
Gemeinsam Rundfunkabgabe abschaffen, Geldverschwendung stoppen und für eine ausgewogene Berichterstattung sorgen. Jetzt als Unterstützer registrieren!
Motivation
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland umfasst 21 Fernsehsender und 73 Radiostationen. Er betreibt 9 Mediatheken und mehr als 10 000 Kanäle in sozialen Medien. Daneben unterhält er Orchester, organisiert Wander- und Fahrradtouren, Musikfestivals oder tritt als Vermieter von Gewerbeimmobilien in Erscheinung. Das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht zu ca. 60 Prozent aus Unterhaltungsformaten.
Die Führungsebene des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhält fürstliche Gehälter. Die 12 Intendanten der Landesrundfunkanstalten verdienen dabei mit Jahresgehältern von bis zu 410 000 Euro oftmals fast doppelt so viel wie der deutsche Bundeskanzler. Hinzu kommen großzügig bemessene Ruhegehälter und Pensionsleistungen.
Mit einem Gesamtbudget von mehr als 9 Mrd. Euro ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in etwa doppelt so teuer wie die britische BBC und damit der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt. Die üppig verfügbaren Beitragsmilliarden laden dabei zu Verschwendung ein. Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB (Radio Berlin-Brandenburg) ließ beispielsweise bei Amtsantritt ihre Büroräumlichkeiten für ca. 750 000 Euro umbauen. Ihre Dienstlimousine mit zwei Chauffeuren standen ihr nebst Familie und Freunden auch privat zur Verfügung. Schlesinger wurde schlussendlich wegen zahlloser Fälle von Veruntreuung und Günstlingswirtschaft entlassen. Nach ihrer fristlosen Entlassung im Alter von 61 Jahren klagt sie auf ein Ruhegeld in Höhe von 22700 Euro – pro Monat. Beim bayrischen Rundfunk ist laut bayrischem Landesrechnungshof ist die Verwendung von 56,3 Prozent der Mittel unklar.
Finanziert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch eine Abgabe, welche pro Haushalt erhoben wird ("GEZ Gebühr"). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Haushaltsmitglieder zum Mindestlohn arbeiten oder ob sie von einem Milliardenerbe ihrer Eltern leben.
Inhaltlich berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder sehr einseitig und bildet gesellschaftlich relevante Themen nur unzureichend ab. So ist beispielsweise eine Studie der Universität Passau zu dem Ergebnis gelangt , dass der öffentlich rechtliche Rundfunk in Deutschland während der Coronapandemie durch zahllose Covid-19 Sondersendungen und teilweise unter Einsatz von manipuliertem Bild- und Tonmaterial einen einseitigen massenmedialen „Tunnelblick“ erzeugt hat. Dementsprechend vertrauten 2022 gemäß einer Langzeitstudie der Universitäten Mainz und Düsseldorf nur noch 62 Prozent der Bevölkerung den öffentlich-rechtlichen Medien.
Ziele
Schlanker und effizienter Rundfunk
Wir sind der Meinung, 21 Fernsehsender und 73 Radiostationen sind viel zu viel. Zudem sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland auf seine Kernaufgaben beschränken. Deshalb fordern wir eine Halbierung des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei soll neben einem Abbau von Doppel- und Mehrfachstrukturen auch eine vollständige Eingliederung des Personals in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Regional ausgerichtete Programmangebote wie die des Bayrischen Rundfunk möchten wir dabei aber auf jeden Fall erhalten. Zur Vermeidung von unnötigen Härten gewähren wir zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine Frist von 5 Jahren.
Abschaffung des Rundfunkbeitrags
Dass Studenten und Milliardäre den gleichen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten müssen, halten wir für sozial ungerecht. Gemäß dem Grundsatz starke Schultern tragen mehr als schmale Schultern fordern wir daher eine Finanzierung entlang der individuellen Leistungsfähigkeit (bspw. aus Steuermitteln). Dieses Ziel wollen wir durch ein Verbot haushalts- oder gerätebezogener Rundfunkbeiträge erreichen. Zukünftige Erhöhungen des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir dabei maximal bis zur Höhe der jährlichen Teuerungsrate erlauben.
Neutrale Berichterstattung
Wir möchten sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgewogen berichtet und alle gesellschaftlich relevanten Thema neutral abbildet. Dabei ist uns wichtig, dass allen politischen Parteien gemäß ihrer Wahlergebnisse und aktueller Umfragen eine Plattform geboten wird. Den Einsatz von manipuliertem oder aus dem Zusammenhang gerissenen Bild- und Tonmaterial zur Beeinflussung der Bürgermeinung wollen wir verbieten. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen soll ein im Losverfahren bestimmtes Bürgergremium. Wir hoffen, durch diese Maßnahmen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachhaltig stärken zu können.
Unser Gesetzentwurf
Stand: 11.03.2024
Vorgehen
Zur Erreichung unserer Ziele werden wir in Bayern ein Volksbegehren durchführen. Ein Volksbegehren besteht in Bayern aus drei Stufen. In der ersten Stufe, der Volksinitiative, müssen zur Zulassung des Volksbegehrens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Dies erfolgt frei, d.h. Unterschriften können überall gesammelt werden. Ist die erste Hürde genommen, folgt die zweite Stufe, das Volksbegehren. Dabei müssen sich 10 Prozent der bayrischen Wahlbevölkerung in ihrer Gemeinde für das Volksbegehren eintragen. Wird die Hürde von 10 Prozent erreicht, kann der Landtag das Gesetzesvorhaben direkt umsetzen. Weigert er sich, kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet dann die Mehrheit der abgegeben Stimmen.
Gemäß dem Grundsatz „Viele Hände, schnelles Ende“ suchen wir zum Sammeln von Unterschriften für die Volksinitiative zunächst ca. 10.000 Unterstützer für unser Volksbegehren. Wenn dann jeder Unterstützer nur 3 Unterschriften sammelt, ist die Schwelle von 25.000 Unterschriften leicht zu erreichen.
War die Volksinitiative erfolgreich, folgt der schwierigste Teil: das Volksbegehren. Um 10 Prozent der Wahlbevölkerung in die Rathäuser zu bewegen, ist es erforderlich, in allen Landkreisen Bayerns zumindest in den größeren Zentren Plakate aufzuhängen. Daneben müssen traditionelle wie soziale Medien bespielt werden. Bevor wir also mit unserem Volksbegehren starten, müssen wir sicherstellen, dass wir in allen Landkreisen Bayerns über eine ausreichende Anzahl an aktiven Unterstützern verfügen.
Neben den aktiven Unterstützern benötigen wir auch die nötigen finanziellen Mittel, um Portokosten, Plakatdruck, Website, Social Media Anzeigen u.ä. zu bezahlen. Dafür werden wir versuchen, während des gesamten Prozesses Spendengelder einzuwerben.
Unterstützen!
Ein Volksbegehren ist nur mit einer großen Anzahl an aktiven Unterstützern durchführbar. Wenn Sie sich also vorstellen können, im Bekanntenkreis ein paar Unterschriften für unser Anliegen zu sammeln und/oder später bei der Plakatierung zu helfen, dann registrieren Sie sich bitte gleich als Unterstützer! Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
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Jetzt spenden!
Website, Social Media, Infomaterial, Portokosten und vieles mehr, die Durchführung eines Volksbegehrens ist mit erheblichen Kosten verbunden. Vielleicht können Sie sich ja vorstellen, eine Spende für das Volksbegehren an unseren gemeinnützigen Verein (Satzung, Freistellungsbescheid) zu tätigen. Egal ob 5, 10 oder 20 Euro, jeder Betrag hilft!
Begünstigter: Verein für Mitsprache e.V.
IBAN: DE31 8306 5408 0005 3676 62
Kreditinstitut: VR-Bank ABG-Land / Skatbank
Verwendungszweck: VB Bürgerrundfunk
Für Spenden unter 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt ein Kontoauszug o.ä. als Nachweis. Bei einer Spende ab 300 Euro setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, so dass wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können.